FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.09.2002
13 K 235/97
Normen:
GrEStG § 16 Abs. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;

Keine Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags wegen Austausches des Erwerbers in einem Nachtrag zum Kaufvertrag; Grunderwerbsteuer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2002 - Aktenzeichen 13 K 235/97

DRsp Nr. 2004/229

Keine Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags wegen Austausches des Erwerbers in einem Nachtrag zum Kaufvertrag; Grunderwerbsteuer

Der dem Eigentumswohnungserwerb von Lebenspartnern zugrundeliegende Grundstückskaufvertrag wird nicht durch einen als Nachtrag zum Kaufvertrag bezeichneten weiteren notariellen Vertrag rückgängiggemacht, weil nunmehr nur noch einer der Lebenspartner Erwerber der nach dem ursprünglichen Vertrag von beiden je zur Hälfte zur Selbstnutzung erworbenen Wohnung ist, wenn Besitz, Nutzen und Lasten unmittelbar nach Abschluss des ersten Grundstückskaufvertrags übergingen und der Nachtragsvertrag keine diesbezüglichen Regelungen enthält.

Normenkette:

GrEStG § 16 Abs. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Erwerbsvorgang des Klägers rückgängig gemacht worden und ob aus diesem Grunde die Festsetzung der Grunderwerbsteuer aufzuheben ist.