FG Düsseldorf - Urteil vom 21.04.2015
6 K 418/14 K,F
Normen:
HGB § 249 Abs. 1; LuftBO § 7; AO § 171 Abs. 4 Satz 2; AO § 171 Abs. 3a;
Fundstellen:
BB 2015, 1712
DB 2015, 12
DB 2015, 1381
DB

Keine Rückstellungen für die künftige Wartung von Luftfahrzeugen

FG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2015 - Aktenzeichen 6 K 418/14 K,F

DRsp Nr. 2015/9321

Keine Rückstellungen für die künftige Wartung von Luftfahrzeugen

Ein Luftfahrtunternehmen, das öffentlich-rechtlich in regelmäßigen Intervallen zur Wartung der eingesetzten Flugzeuge verpflichtet ist, ist nicht berechtigt, Rückstellungen für die erst künftig zu erfüllende Verpflichtung zur Grund- oder Teilüberholung des Luftfahrtgerätes zu bilden. Die Ablaufhemmung im Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 171 Abs. 3a AO unterliegt nicht vergleichbaren Einschränkungen, wie sie in § 171 Abs. 4 Satz 2 AO für den Fall der Ablaufhemmung aufgrund einer Außenprüfung geregelt sind.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

HGB § 249 Abs. 1; LuftBO § 7; AO § 171 Abs. 4 Satz 2; AO § 171 Abs. 3a;

Tatbestand