FG München - Urteil vom 16.07.2003
10 K 4745/01
Normen:
AO (1977) § 175 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 4 Abs. 1, Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1522

Keine rückwirkende Änderung einer Übergangsrechnung; Einkommensteuer 1993

FG München, Urteil vom 16.07.2003 - Aktenzeichen 10 K 4745/01

DRsp Nr. 2003/11741

Keine rückwirkende Änderung einer Übergangsrechnung; Einkommensteuer 1993

Im Falle der Veräußerung einer freiberuflichen Praxis mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist zum Zeitpunkt der Veräußerung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Rückstellungen sind in der Übergangsbilanz in der Höhe zu bilden, wie sie von buchführenden Steuerpflichtigen zu bilden gewesen wären. War zum Veräußerungszeitpunkt die Nichtbilanzierung einer Schadensersatzforderung materiell-rechtlich richtig, weil der Steuerpflichtige nicht mit einer Inanspruchnahme rechnen musste, so kommt bei der Verpflichtung zum Schadensersatz in einem späteren Veranlagungszeitraum eine rückwirkende Änderung des Steuerbescheids für das Veräußerungsjahr nach § 175 AO nicht in Betracht.

Normenkette:

AO (1977) § 175 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 4 Abs. 1, Abs. 3 ;

Tatbestand:

I.