Keine sachliche Unbilligkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen gegenüber dem Rechnungsempfänger bei nachträglicher Versagung des Vorsteuerabzugs wegen unrichtigen Steuerausweises und dadurch entstandenen Vorsteuerrückforderungen bzw. Umsatzsteuernachforderungen gegenüber dem Rechnungsempfänger; Kein Anspruch auf Fortführung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.07.2009 - Aktenzeichen 3 K 377/09
DRsp Nr. 2009/24423
Keine sachliche Unbilligkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen gegenüber dem Rechnungsempfänger bei nachträglicher Versagung des Vorsteuerabzugs wegen unrichtigen Steuerausweises und dadurch entstandenen Vorsteuerrückforderungen bzw. Umsatzsteuernachforderungen gegenüber dem Rechnungsempfänger; Kein Anspruch auf Fortführung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis
1. Hat die Klägerin den Vorsteuerabzug für ihr im Zusammenhang mit "sale-and-lease-back"-Geschäften fälschlicherweise in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in Anspruch genommen, hat das Finanzamt den Vorsteuerabzug später gegenüber der Klägerin in geänderten Umsatzsteuerbescheiden rückgängig gemacht und wurden nach Ergehen eines - im Ergebnis für die Klägerin ungünstigen - BFH-Urteils die Rechnungen berichtigt und der Klägerin vom Rechnungsaussteller die zuvor unberechtigt in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge erstattet, so hat die Klägerin keinen Anspruch auf Erlass der wegen der Umsatzsteuernachforderungen nach § 233aAO festgesetzten Nachzahlungszinsen infolge sachlicher Unbilligkeit.
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