FG Mecklenburg-Vorpommern vom 25.01.2000 2 K 19/98
Fundstellen:
EFG 2000, 379
Keine Sonderabschreibung bei baurechtswidriger Nutzung
FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 25.01.2000 - Aktenzeichen 2 K 19/98
DRsp Nr. 2001/2943
Keine Sonderabschreibung bei baurechtswidriger Nutzung
Wird im Rahmen der Herstellung eines Gebäudes ein Kellerraum baurechtswidrig als Arbeitszimmer eingerichtet, so kann hierfür keine Sonderabschreibung nach dem FördG in Anspruch genommen werden. Es kann nämlich nicht unterstellt werden, dass der Gesetzgeber eine Nutzung fördern will, die gesetzlichen Vorschriften widerspricht.
Revision eingelegt (Az. beim BFH: VI R 44/00)
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