I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr 1997 verstorbener Ehemann wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann war von Beruf Rechtsanwalt. Die Eheleute waren in den Jahren 1994 und 1995 zu je 1/2 Miteigentumsanteil Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks.
Im Jahre 1994 wurde an dem vorstehenden Einfamilienhaus ein Anbau errichtet. Die Herstellungskosten beliefen sich im Jahre 1994 auf netto 220 492,92 DM zuzüglich Umsatzsteuer von 33 073,94 DM, brutto somit 253 666,86 DM. Ab 1. November 1994 wurde der Anbau von der Ehegattengemeinschaft an die Anwaltskanzlei des Ehemannes umsatzsteuerpflichtig vermietet.
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