LSG Hessen - Urteil vom 28.07.2022
L 8 BA 49/19
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2;
Vorinstanzen:
SG Wiesbaden, vom 17.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 312/16

Keine Sozialversicherungspflicht einer nebenberuflichen Tätigkeit als Trainer eines SportvereinsAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

LSG Hessen, Urteil vom 28.07.2022 - Aktenzeichen L 8 BA 49/19

DRsp Nr. 2023/3593

Keine Sozialversicherungspflicht einer nebenberuflichen Tätigkeit als Trainer eines Sportvereins Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Eine auf der Basis eines freien Mitarbeitervertrags nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit als Trainer der ersten Herrenmannschaft eines Sportvereins, die vertraglich auf ca. 25 Stunden im Monat beschränkt ist und bei der keine Eingliederung in die Organisation des Spielbetriebs der übrigen Mannschaften und in die Gesamtplanung des Vereins vorliegt, unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht aufgrund abhängiger Beschäftigung.Bei der Gesamtwürdigung ist auch der von der Deutschen Rentenversicherung veröffentlichte und kommentierte Mustervertrag für die Beschäftigung nebenamtlicher Trainer zu berücksichtigen, der darauf abzielt, für Sportvereine Rechtssicherheit bei der beabsichtigten Beauftragung von Trainern als Selbstständige zu schaffen.

Tenor