Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 26. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 13.857,76 € festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für den Beigeladenen in Höhe von insgesamt 13.857,76 € für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2014 streitig.
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