I. Der im Jahre 1937 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde am 22. Januar 1962 als Polizeianwärter in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Ab dem 1. Februar 1963 führte er die Dienstbezeichnung Polizeiwachtmeister. Mit Urkunde vom 9. Juli 1963 wurde ihm die Eigenschaft eines Beamten auf Probe verliehen. Am 5. Januar 1965 wurde er zum Polizei-Oberwachtmeister und mit Ernennungsurkunde zum 25. Februar 1966 zum Polizeihauptwachtmeister ernannt. Infolge eines am 8. Mai 1966 erlittenen Dienstunfalls wurde er für dauernd dienstunfähig i.S. des §
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