FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 23.10.2002
1 K 315/99
Normen:
AO § 177 Abs. 2 ; AO § 177 Abs. 3 ; EStG § 10e ; EStG § 9 Abschn. 1 ;

Keine steuerbegünstigten Anschaffungskosten bei mittelbarer Grundstücksschenkung; Eigenbeleg als Nachweis für Gebäudeanschaffungskosten; Fehlerbeseitigende Änderungsfestsetzung; Einkommensteuer 1997

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 23.10.2002 - Aktenzeichen 1 K 315/99

DRsp Nr. 2003/738

Keine steuerbegünstigten Anschaffungskosten bei mittelbarer Grundstücksschenkung; Eigenbeleg als Nachweis für Gebäudeanschaffungskosten; Fehlerbeseitigende Änderungsfestsetzung; Einkommensteuer 1997

1. Werden dem Steuerpflichtigen Mittel zur Anschaffung selbstgenutzten Wohnraumes zur Verfügung gestellt, handelt es sich um einen durch § 10e EStG nicht begünstigten unentgeltlichen Grundstückserwerb im Wege einer mittelbaren Grundstücksschenkung. 2. Als Nachweis steuermindernder Werbungskosten kann ausnahmsweise auch ein Eigenbeleg des Steuerpflichtigen dienen, sofern der Eigenbeleg zeitnah erstellt ist und die getätigten Aufwendungen nach Grund, Höhe, Zeitpunkt und Geschäftspartnern konkretisiert. 3. Hat das Finanzamt zu Unrecht steuerpflichtige Einnahmen angenommen, dafür aber überhöhte Werbungskosten zum Abzug zugelassen, so sind Letztere im Rahmen der angefochtenen Steuerfestsetzung mittels einer zulässigen materiellen Fehlerbeseitigung zu berichtigen, auch wenn sie nicht der Anlass für eine ansonsten erforderliche Bescheidänderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen waren.

Normenkette:

AO § 177 Abs. 2 ; AO § 177 Abs. 3 ; EStG § 10e ; EStG § 9 Abschn. 1 ;

Tatbestand: