Die Beteiligten streiten um die Frage, ob eine an den Kläger in zwei Teilbeträgen gezahlte Abfindung der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz - EStG - zu unterwerfen ist.
Der zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagte Kläger erzielte als Vertriebsleiter der A.-AG Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 19 Abs. 1 EStG). Daneben war er auch für das Handelshaus B.-S.A., das wie die A.-AG zum Konzern der C.-AG gehört, tätig.
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