FG Saarland - Urteil vom 13.09.2001
2 K 99/99
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG § 34 Abs. 1 S. 1 ;

Keine Steuerermäßigung für Abfindungszahlung bei fehlender Zusammenballung; Einkommensteuer 1995 und 1996

FG Saarland, Urteil vom 13.09.2001 - Aktenzeichen 2 K 99/99

DRsp Nr. 2002/4709

Keine Steuerermäßigung für Abfindungszahlung bei fehlender Zusammenballung; Einkommensteuer 1995 und 1996

Die ermäßigte Besteuerung einer wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Abfindung setzt grundsätzlich voraus, dass die Zahlung in einem Betrag zufließt. Erfolgt die Zahlung der Entschädigung verteilt auf mehrere Veranlagungszeiträume, scheidet eine Steuerermäßigung regelmäßig aus.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG § 34 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob eine an den Kläger in zwei Teilbeträgen gezahlte Abfindung der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz - EStG - zu unterwerfen ist.

Der zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagte Kläger erzielte als Vertriebsleiter der A.-AG Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 19 Abs. 1 EStG). Daneben war er auch für das Handelshaus B.-S.A., das wie die A.-AG zum Konzern der C.-AG gehört, tätig.