FG Niedersachsen - Urteil vom 07.08.2002
7 K 37/01
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 822

Keine steuerliche Anerkennung vorzeitiger Kaufpreiszahlung bei Wohnungserwerb unter Familienangehörigen - Eigenheimzulage; Angehörige; Familie; Verwandtschaft; Kaufpreiszahlung

FG Niedersachsen, Urteil vom 07.08.2002 - Aktenzeichen 7 K 37/01

DRsp Nr. 2004/10795

Keine steuerliche Anerkennung vorzeitiger Kaufpreiszahlung bei Wohnungserwerb unter Familienangehörigen - Eigenheimzulage; Angehörige; Familie; Verwandtschaft; Kaufpreiszahlung

1. Erwirbt eine Stpfl. eine Wohnung von ihrer Tochter, so können Kaufpreiszahlungen, die bereits vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages geleistet worden sind, steuerrechtlich nicht als Kaufpreiszahlungen anerkannt werden, da unter fremden Dritten vorzeitige Zahlungen nicht üblich sind. 2. Die Übernahme von Verpflichtungen, die über die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag hinausgehen, sind i.d.R. nur durch verwandtschaftliche Verbundenheit zu erklären und daher steuerlich unbeachtlich.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin für eine Wohnung im Zweifamilienhaus ihrer Tochter und ihres Schwiegersohnes Eigenheimzulage beanspruchen kann.