FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.03.2000
1 K 2589/99
Normen:
EigZulG § 9 Abs. 3 Nr. 1 ; EStDV § 82a;

Keine steuerliche Förderung des Einbaus einer

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.03.2000 - Aktenzeichen 1 K 2589/99

DRsp Nr. 2001/2473

Keine steuerliche Förderung des Einbaus einer

Eine - vom Gesetzgeber nicht gesehene bzw. nicht gewollte - Regelungslücke zur Förderung von Maßnahmen im Sinne des § 82a EStDV und / oder im Sinne des § 9 Abs. 3 EigZulG in der Zeit zwischen dem 1. 1. 1992 und dem 31. 12. 1995, die vom Gericht im Wege richterlicher Rechtsfortbildung aufzufüllen wäre, besteht nicht. Wird daher im Jahr 1997 in ein im Jahr 1992 erworbenes selbstgenutztes Gebäude nachträglich eine Solaranlage eingebaut, kommt eine gesonderte steuerliche Förderung nicht in Betracht.

Normenkette:

EigZulG § 9 Abs. 3 Nr. 1 ; EStDV § 82a;

Tatbestand:

Die Kläger begehren im Wege der richterlichen Auffüllung einer vorgeblichen gesetzlichen Regelungslücke die steuerliche Förderung des Einbaus einer Solaranlage im (vornehmlich) eigengenutzten Wohnhaus.