Streitig ist, ob die Klägerin - eine Herstellerin von sogenannten Frischmenüs - dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen und ihr damit eine Erlaubnis zum Bezug von steuerbegünstigtem Strom zu erteilen ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|