Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) klagt als Rechtsnachfolgerin einer GmbH. Die GmbH war eine Holdinggesellschaft, die sich darauf beschränkte, sämtliche Anteile an der SH GmbH zu halten.
Die GmbH bezog 1994 Dividenden in Höhe von 2,7 Mio. DM und beschloß am 25. April 1994, auf den zu erwartenden Jahresüberschuß 1994 Gewinne in Höhe von 2,67 Mio. DM vorab auszuschütten.
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