Keine Tarifvergünstigung gem. § 34 EStG bei Teilanteilsveräußerung eines Mitunternehmeranteils ohne Veräußerung eines entsprechenden Anteils an wesentlichen Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen
FG Niedersachsen, Urteil vom 09.04.2008 - Aktenzeichen 2 K 441/04
DRsp Nr. 2010/1150
Keine Tarifvergünstigung gem. § 34EStG bei Teilanteilsveräußerung eines Mitunternehmeranteils ohne Veräußerung eines entsprechenden Anteils an wesentlichen Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen
1. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt auch der Gewinn, der bei der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters erzielt wird, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist.2. Eine Teilanteilsveräußerung ist nur begünstigt, wenn das Sonderbetriebsvermögen anteilig mitveräußert wird. Das gilt jedenfalls für Sonderbetriebsvermögen, das zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen zu rechnen ist.
Die Parteien streiten darüber, ob der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Steuerberatungspraxis der ermäßigten Besteuerung gem. § 34EStG unterliegt.
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