Streitig ist die Gewährung einer Eigenheimzulage.
Mit notariellem Vertrag vom 16.12.2001 (Notar M ..., Urk.-Nr. 81/2001) erwarb der Kl. von seinen Eltern das Erbbaurecht an dem Grundstück ...in ... nebst aufstehendem Gebäude zu einem am 01.04.2002 fälligen Kaufpreis von 144.000 Euro. Der Kl. bewohnt das Haus seit dem 30.04.2002.
Im Verlauf des Verwaltungsverfahrens legte der Kl. die Vereinbarung mit seinen Eltern vom 09.03.2002 vor. Danach stunden die Eltern den Kaufpreis zinslos und verabreden, dass er ab dem 01.04.2002 in monatlichen Teilbeträgen von 600,00 Euro zu zahlen ist. Hinsichtlich der Höhe der monatlichen Zahlungen ist eine Wertsicherungsklausel vereinbart. Wegen der Einzelheiten wird auf die Vereinbarung vom 09.03.2002 Bezug genommen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|