Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Anordnung von steuerlichen Außenprüfungen gegenüber dem Kläger sowie gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der der Kläger beteiligt ist.
Der geschiedene Kläger war unter anderem in den Jahren 2003 bis 2005 als Kinderarzt selbständig tätig. Darüber hinaus war er in diesen Jahren an der "M" (im Folgenden auch: "Apparategemeinschaft") beteiligt und erzielte aus dieser Beteiligung ebenfalls Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Darüber hinaus erzielte er Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus einer vermieteten Wohnung.
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