I. Das Finanzgericht (FG) hat den Antrag der Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), ihr Prozesskostenhilfe (PKH) für das Klageverfahren Az. 3 K 15/05 wegen Festsetzung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 1999 zu gewähren, mit Beschluss vom 24. Oktober 2006 3 K 15/05 abgelehnt.
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