Keine unentgeltliche Miteigentumsanteilsüberlassung, wenn im begünstigten Eigenheim verbliebener Ehegatte sämtliche Darlehensverbindlichkeiten bedient und alle Nebenkosten trägt
FG Münster, Urteil vom 12.06.2012 - Aktenzeichen 1 K 2876/09 EZ
DRsp Nr. 2012/17902
Keine unentgeltliche Miteigentumsanteilsüberlassung, wenn im begünstigten Eigenheim verbliebener Ehegatte sämtliche Darlehensverbindlichkeiten bedient und alle Nebenkosten trägt
Ein Anspruch auf Eigenheimzulage für einen Miteigentumsanteil, den ein geschiedener Ehegatte ohne Ausgleichszahlung dem verbliebenen Ehegatten überlässt, besteht für den weggezogenen Ehegatten nicht, wenn dieser sämtliche Verbindlichkeiten des Eigenheims trägt und alle laufenden Kosten des Eigenheims selbst bestreitet.