I.
Streitig ist, ob ein als Einfamilienhaus genutztes Gebäude im Ertragswert- oder Sachwertverfahren zu bewerten ist.
Das vom Kläger bewohnte Gebäude, ..., wurde im Jahr 1996 bezugsfertig. Die Baugenehmigungen für den Neubau eines Doppelhauses wurde am 16.03.1995 (Bl. 16 FA-Akte) erteilt.
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