EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3; EStG § 52a Abs. 8 S. 2 Fassung: 2010-12-08; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; AO § 20a Abs. 3; AO § 233a; AO § 169; AO § 177; AO § 44; DBA FRA Art. 13 Abs. 1; DBA FRA Art. 13 Abs. 5 Buchst. b; FGO § 96 Abs. 1 S. 1;
Keine verfassungswidrige Rückwirkung der Steuerpflicht von Erstattungszinsen Rechtsfehlersaldierung durch das FG bei nur hinsichtlich eines Ehegatten eingetretener Festsetzungsverjährung keine Anwendung von § 20a Abs. 3 AO auf Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland Grenzgebiet im Sinne des DBA Frankreich
FG Saarland, Urteil vom 21.03.2013 - Aktenzeichen 1 K 1043/12
DRsp Nr. 2013/25448
Keine verfassungswidrige Rückwirkung der Steuerpflicht von Erstattungszinsen Rechtsfehlersaldierung durch das FG bei nur hinsichtlich eines Ehegatten eingetretener Festsetzungsverjährung keine Anwendung von § 20a Abs. 3AO auf Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland Grenzgebiet im Sinne des DBA Frankreich
1. Die Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG i. d. F. des JStG 2010, wonach zu den Erträgen aus Kapitalforderungen auch Erstattungszinsen nach § 233aAO gehören, in allen offenen Fällen (vorliegend im Streitjahr 1999) verstößt weder gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot noch gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.2. Die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung hindern das FG nicht daran, Fehler, die dem FA zugunsten des Gesamtschuldners, der sich auf die Festsetzungsverjährung berufen kann, unterlaufen sind, durch Saldierung zu Lasten des anderen Gesamtschuldners zu korrigieren, wenn diesem gegenüber noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.