FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.01.2009
13 K 299/04
Normen:
EStG § 32 Abs. 6 S. 1; EStG § 32 Abs. 6 S. 7; EStG § 26 Abs. 1 S. 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; AO § 175 Abs. 1 Nr. 2;

Keine Verfassungswidrigkeit der Übertragung des Betreuungsfreibetrags Antrag auf Übertragung des Betreuungsfreibetrags ist rückwirkendes Ereignis

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2009 - Aktenzeichen 13 K 299/04

DRsp Nr. 2011/14074

Keine Verfassungswidrigkeit der Übertragung des Betreuungsfreibetrags Antrag auf Übertragung des Betreuungsfreibetrags ist rückwirkendes Ereignis

1. Die Übertragung des Betreuungsfreibetrags des Elternteils, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, auf den Elternteil, bei dem das Kind wohnt, ist auch dann verfassungsgemäß, wenn die Übertragung gegen den Willen des Elternteils, bei dem das Kind nicht wohnt, auf Antrag des anderen Elternteils erfolgt. 2. Wird der Antrag auf Übertragung des Betreuungsfreibetrags nach der Veranlagung des Elternteils, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, gestellt, ist die Einkommensteuerfestsetzung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO zu ändern, da es sich bei dem Antrag um ein rückwirkendes steuerliches Ereignis handelt.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 6 S. 1; EStG § 32 Abs. 6 S. 7; EStG § 26 Abs. 1 S. 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; AO § 175 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand