FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 28.04.2004
2 K 332/02
Normen:
MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 3 ;

Keine Vergütung von Mineralölsteuer wegen verspäteter gerichtlicher Geltendmachung des Zahlungsausfalls; Vergütung von Mineralölsteuer

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.04.2004 - Aktenzeichen 2 K 332/02

DRsp Nr. 2004/17145

Keine Vergütung von Mineralölsteuer wegen verspäteter gerichtlicher Geltendmachung des Zahlungsausfalls; Vergütung von Mineralölsteuer

Leitet der Mineralöllieferant die gerichtliche Verfolgung einer Forderung aus einer Mineralöllieferung nicht spätestens etwa zwei Monate nach der Belieferung in die Wege, erübrigen sich hypothetische Kausalitätserwägungen darüber, ob im Falle einer rechtzeitigen gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche der Schaden hätte vermieden oder vermindert werden können. Eine Mineralölsteuervergütung wegen Zahlungsausfalls kommt dann nicht in Betracht.

Normenkette:

MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Vergütung von Mineralölsteuer wegen eines von der Klägerin erlittenen Zahlungsausfalls.