FG Köln - Urteil vom 11.01.2002
10 K 5664/01
Normen:
AO (1977) § 122 Abs. 2 ; BGB § 193 ;

Keine Verlängerung der gesetzlichen Zugangsvermutung

FG Köln, Urteil vom 11.01.2002 - Aktenzeichen 10 K 5664/01

DRsp Nr. 2003/13965

Keine Verlängerung der gesetzlichen Zugangsvermutung

Die gesetzliche Vermutung des § 122 Abs. 2 AO (3-Tages-Vermutung) greift auch dann ein, wenn - etwa an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag als dem letzten Tag der Frist - nachweislich nicht die Möglichkeit einer Kenntnisnahme bestand, weil an diesem Tag keine Post ausgetragen wird.

Normenkette:

AO (1977) § 122 Abs. 2 ; BGB § 193 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides.

Der Beklagte hatte am 26. September 2000 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Firma K GmbH in C (GmbH) gestellt. Der Antrag wurde am 25. Januar 2001 mangels Masse abgewiesen.