Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.06.2016 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Kläger Anspruch auf eine höhere Altersrente gegen die Beklagte ab dem 01.07.2014 hat.
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