FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 10.08.2000
III 248/99
Normen:
KraftStG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ; KraftStG § 3b Abs. 1 Satz 4;
Fundstellen:
EFG 2001, 108

Keine Verlängerung einer Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung durch

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.08.2000 - Aktenzeichen III 248/99

DRsp Nr. 2001/2543

Keine Verlängerung einer Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung durch

Die Dauer der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung gem. § 3b Abs. 1 Ziff. 1 KraftStG wird nicht um die Zeiten der Stilllegung verlängert. § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 KraftStG ist auslegungsfähig, die Bestimmung regelt nicht eindeutig, in welcher Weise die Dauer einer vorübergehenden Stilllegung berücksichtigt werden soll. Das Gericht versteht die Formulierung der genannten Vorschrift dahingehend, dass die Tage einer vorübergehenden Stilllegung bei der Ermittlung der Dauer der Steuerbefreiung mitgezählt werden sollen.

Normenkette:

KraftStG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ; KraftStG § 3b Abs. 1 Satz 4;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Dauer der Steuerbefreiung gemäß § 3b Abs. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) nach vorübergehender Stilllegung eines Fahrzeugs streitig.

Am 8. Januar 1999 wurde auf den Kläger (Kl.) der Personenkraftwagen (Pkw) mit dem amtlichen Kennzeichen ... zugelassen. Das Fahrzeug war erstmals am 23. Dezember 1997 (auf einen anderen Halter) zugelassen worden. Der damals ausgestellte Fahrzeugschein enthielt die Schlüsselnummer 26.