OLG Köln - Beschluss vom 10.10.2007
8 U 24/07
Normen:
BGB § 249 § 280 Abs. 1 § 675 Abs. 1 ; AO § 169 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2008, 507
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 22.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 405/06

Keine Verletzung beruflicher Pflichten des Steuerberaters bei unterlassener Rücknahme eines Einspruchs gegen erkennbar niedrigen Schätzungsbescheid - kein Schaden durch Chance auf Eintritt der Festsetzungsverjährung bei unzutreffend niedriger Steuerschätzung

OLG Köln, Beschluss vom 10.10.2007 - Aktenzeichen 8 U 24/07

DRsp Nr. 2008/6204

Keine Verletzung beruflicher Pflichten des Steuerberaters bei unterlassener Rücknahme eines Einspruchs gegen erkennbar niedrigen Schätzungsbescheid - kein Schaden durch Chance auf Eintritt der Festsetzungsverjährung bei unzutreffend niedriger Steuerschätzung

1. Einem Steuerberater ist keine Verletzung beruflicher Pflichten vorzuwerfen, wenn er den von ihm eingelegten Einspruch gegen einen erkennbar zu niedrigen Schätzungsbescheid nicht ganz kurz vor Ablauf der Festsetzungsfrist zurückgezogen hat und auf diese Weise der Eintritt der Festsetzungsverjährung nach § 169 Abs. 2 AO nicht bewirkt wurde. Ein solches "Taktieren" ist von ihm nicht zu verlangen.2. Die Chance auf Eintritt der Festsetzungsverjährung bei unzutreffend zu niedriger Steuerschätzung stellt keinen Schaden im Rechtssinne dar.

Normenkette:

BGB § 249 § 280 Abs. 1 § 675 Abs. 1 ; AO § 169 Abs. 2 ;

Gründe: