Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zu Recht die Inanspruchnahme des verminderten Wertansatzes gemäß § 13c Abs. 1 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) mit der Begründung versagt hat, dass das vom Kläger aufgrund eines Vermächtnisses erworbene bebaute Grundstück im Zeitpunkt des Erwerbs nicht zu Wohnzwecken vermietet war.
Am 17. April 2000 ordnete Frau C. Testamentsvollstreckung an und bestimmte den Kläger zum Testamentsvollstrecker.
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