1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Klägerin (Klin) ist die Mutter des am ....08.1981 geborenen M. M wurde mit Bescheid der Universität X vom 02.08.2007 wegen endgültig nicht bestandener Diplom-Vorprüfung die Exmatrikulation zum 30.09.2007 angedroht, sofern er sich nicht auf einen anderen Studiengang umschreibt. Am 03.09.2007 begann M eine Berufsausbildung zum Veranstaltungskaufmann.
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