Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16.01.2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000,00 € festgesetzt.
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