Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.6.2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) über die Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer für die Klägerin ausgeübten Tätigkeit als Seminarleiterin.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|