Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.08.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentenantragssteller im Zeitraum vom 26.08.2011 bis 31.10.2011.
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