1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 4.466 Euro.
Streitig ist, ob ein Kind bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchende gemeldet war.
Die Klägerin hat eine am 9. Mai 1986 geborene Tochter. Die Tochter besitzt den Hauptschulabschluss. Sie ist seit ihrer Schulzeit arbeitslos.
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