Keine Verwirkung des Steueranspruchs durch eine nach Einlegung eines Einspruchs und Gewährung von Aussetzung der Vollziehung telefonisch von einem nicht zeichnungsberechtigten Bearbeiter des Finanzamts gegebene Auskunft
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2007 - Aktenzeichen 12 K 12103/07
DRsp Nr. 2008/2949
Keine Verwirkung des Steueranspruchs durch eine nach Einlegung eines Einspruchs und Gewährung von Aussetzung der Vollziehung telefonisch von einem nicht zeichnungsberechtigten Bearbeiter des Finanzamts gegebene Auskunft
1. Ein Steueranspruch wird weder alleine dadurch verwirkt, dass die Finanzbehörde lange untätig geblieben ist, noch durch eine langjährige Gewährung der Aussetzung der Vollziehung. Der Tatbestand der Verwirkung setzt neben einem sogenannten Zeitmoment vielmehr auch das sog. Umstandsmoment voraus, also ein bestimmtes Verhalten des Berechtigten, aus dem der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden. Zudem muss der Steuerpflichtige im Vertrauen auf das Verhalten der Behörde Maßnahmen ergriffen oder unterlassen haben, die er nicht ergriffen oder unterlassen hätte, wenn er mit der Geltendmachung der Steuer gerechnet hätte.
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