Die Klägerin, eine GmbH, ist die durch Umwandlung im Jahre 1992 entstandene Rechtsnachfolgerin der T KG (KG).
Die KG hatte Anfang 1983 (endgültige Auftragserteilung am 28.1.1983) bei der Firma N ein ...-System zur Konstruktion von ... (Hard- und Software) zum Pauschalpreis von netto 620.000 DM bestellt. Die Anlage (Hardware) wurde Anfang Juli 1983 von der N im Betrieb der Klägerin aufgestellt und die Software übergeben.
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