Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Wechsel eines Kleinunternehmers zum regelbesteuerten Unternehmer eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit der Folge darstellt, dass Vorsteuern aus Herstellungskosten eines Gebäudes zeitanteilig zum Abzug zuzulassen sind, die in der Zeit angefallen sind, in der der Unternehmer noch als Kleinunternehmer nicht zur Umsatzsteuer herangezogen worden ist.
Der Klage liegt im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zu Grunde:
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