Keine Wiederholungsprüfung im Rahmen der endgültigen Bestellung zum Steuerberater i.S.d. § 40a StBerG nach dem 31.12.1997
FG Thüringen, Urteil vom 15.03.2000 - Aktenzeichen III 1388/98
DRsp Nr. 2001/2569
Keine Wiederholungsprüfung im Rahmen der endgültigen Bestellung zum Steuerberater i.S.d. § 40aStBerG nach dem 31.12.1997
Endgültige Bestellung zum Steuerberater vorläufig bestellter Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigter: Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Möglichkeit zur Durchführung einer Wiederholungsprüfung nach § 40a Abs. 1 Satz 3 StBerG i.V.m. § 6 Abs. 5 und § 7 Satz 3 der DV zu § 40aStBerG (hier: Erfolglose Teilnahme am Grundlagenteil des Überleitungsseminars wegen Nichtbestehens der mündlichen Prüfung).
Die Parteien streiten um die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger gemäß § 40a des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) endgültig als Steuerbevollmächtigten zu bestellen.
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