FG Nürnberg - Urteil vom 17.08.2006
IV 323/02
Normen:
AO § 119 Abs. 1 ;

Keine wirksame Festsetzung von Schenkungsteuer in einem nur mit Erbschaftsteuerbescheid bezeichneten Bescheid trotz Einrechnung der Schenkungsteuer

FG Nürnberg, Urteil vom 17.08.2006 - Aktenzeichen IV 323/02

DRsp Nr. 2006/29752

Keine wirksame Festsetzung von Schenkungsteuer in einem nur mit Erbschaftsteuerbescheid bezeichneten Bescheid trotz Einrechnung der Schenkungsteuer

Auch soweit in einem Bescheid, in dem Erbschaftsteuer festgesetzt wird und der als Erbschaftsteuerbescheid bezeichnet ist, bei Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs sowie bei der Steuerfestsetzung Vorschenkungen voll einbezogen und nicht nur nach § 14 ErbStG angerechnet worden sind, die Schenkungsteuer aber weder ausdrücklich noch ohne weiteres erkennbar ausgewiesen worden ist, enthält der Bescheid keine wirksame Festsetzung von Schenkungsteuer, sondern insoweit lediglich eine unzutreffende Ermittlung und Festsetzung der Erbschaftsteuer.

Normenkette:

AO § 119 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Am ............. verstarb B. A. (Erblasser). Er hatte mit seiner Ehefrau C. A. in Gütertrennung gelebt.