Zu entscheiden ist, ob eine ohne Unterschrift eingereichte Klage wirksam erhoben wurde.
Der in E wohnende Kläger wird mit seiner Ehefrau gemäß §§ 26, 26 b Einkommensteuergesetz (EStG) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Er ist seit 2001 als sog. Leiharbeitnehmer bei der Firma I (im Folgenden: Arbeitgeber) in C beschäftigt, die ihn laut Arbeitsvertrag als Kranfahrer/Produktionshelfer für Einsatzorte im Nah- und Fernbereich sowie im Ausland eingestellt hat.
Im Streitjahr 2007 war der Kläger an insgesamt 201 Tagen auf einer mit eigenem Pkw angefahrenen Baustelle in F, G Straße eingesetzt. Die verkehrsgünstigste Fahrstrecke zwischen der Wohnung und der Baustelle beträgt 70 Kilometer.
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