FG Thüringen - Urteil vom 23.07.2009
II 940/06
Normen:
GrStG § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 S. 2; GrStG § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 S. 3; GrStR Abschn. 34; GewStG § 33;
Fundstellen:
DStRE 2010, 620

Keine Zerlegung nach Wertverhältnissen gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 S. 2 GrStG für Grundstück im Beitrittsgebiet; Maßgeblichkeit der Zerlegung nach Flächenanteilen

FG Thüringen, Urteil vom 23.07.2009 - Aktenzeichen II 940/06

DRsp Nr. 2010/6524

Keine Zerlegung nach Wertverhältnissen gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 S. 2 GrStG für Grundstück im Beitrittsgebiet; Maßgeblichkeit der Zerlegung nach Flächenanteilen

Der in § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 1 GrStG angeordnete Zerlegungsmaßstab nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Flächengrößen ist zwingend. Das FA hat bei der Neuveranlagung eines im Beitrittsgebiet belegenen Grundstücks kein Ermessen, um im Einzelfall einen nicht von den beteiligten Gemeinden vereinbarten, abweichenden Bewertungsmaßstab zur Anwendung bringen zu können.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) hat die Klägerin zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrStG § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 S. 2; GrStG § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 S. 3; GrStR Abschn. 34; GewStG § 33;

Tatbestand:

Streitig ist die Zerlegung eines Grundsteuermessbetrags für ein sich über zwei Gemeinden erstreckendes Grundstück im Beitrittsgebiet.