FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 12.05.2004
6 K 419/02
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 § 13 § 34b ;

Keine zu einer Teilwertabschreibung berechtigende dauernde Waldwertminderung wegen Durchforstung und Einschlag; Bewertung eines Waldbestandes

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.05.2004 - Aktenzeichen 6 K 419/02

DRsp Nr. 2004/12270

Keine zu einer Teilwertabschreibung berechtigende dauernde Waldwertminderung wegen Durchforstung und Einschlag; Bewertung eines Waldbestandes

1. Weder eine im Rahmen der Bestandspflege vorgenommene Jungdurchforstung von 63 Festmetern noch der Eicheneinschlag von rund 19 Festmetern stellen einen zu einer dauernden Wertminderung des stehenden Holzes führenden Kahlschlag wesentlicher Flächen dar, der zu einer Teilwertabschreibung berechtigt. 2. Das stehende Holz zählt zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, wobei der gesamte Waldbestand oder ein nach objektiven Kriterien abgrenzbarer Teil des stehenden Waldes nicht aber der einzelne Baum das Wirtschaftsgut bildet.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 § 13 § 34b ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Waldwertminderung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bei der Bewertung des Waldbestandes zu berücksichtigen ist.