Keine Zulassung zur Steuerberaterprüfung aufgrund Physikstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung; Ausbildung als Berufskraftfahrer nicht mit kaufmännischer Ausbildung vergleichbar; Nichtzulassung zur Steuerberaterprüfung 2004
FG Brandenburg, Urteil vom 13.04.2005 - Aktenzeichen 2 K 1719/04
DRsp Nr. 2005/8353
Keine Zulassung zur Steuerberaterprüfung aufgrund Physikstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung; Ausbildung als Berufskraftfahrer nicht mit kaufmännischer Ausbildung vergleichbar; Nichtzulassung zur Steuerberaterprüfung 2004
1. Bei einem Physikstudium an einer Technischen Universität (hier: in der ehemaligen DDR) handelt es sich auch dann nicht um ein Hochschulstudium i. S. des § 36 Abs. 1 Nr. 1 3. Alternative StBerG, wenn von ca. 4000 im Rahmen des Studiums vorgesehenen Gesamtstunden ca. 580 (= 14,5 %) auf den Bereich der wirtschaftschaftswissenschaftlichen Ausrichtung entfielen.2. Eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer in einem VEB stellt keine nach § 36 Abs. 2 Nr. 1StBerG begünstigte nichtakademische Vorbildung dar, die mit einer kaufmännischen Ausbildung gleichwertig wäre.3. Eine langjährige berufliche Praxis als Steuerfachgehilfe vor dem Abschluss als Steuerfachwirt kann auf die Sieben-Jahre-Frist nach § 36 Abs. 2 Nr. 1, 3. Alternative StBerG nicht angerechnet werden.