Streitig ist, ob dem Kläger von seinem Schwiegervater ein Grundstücksanteil unentgeltlich übertragen wurde und daher gegen ihn Schenkungsteuer festzusetzen ist.
Herr H. ........................, der Schwiegervater des Klägers, war zusammen mit seiner Ehefrau, Frau A. ..........................., Eigentümer zu je 1/2 der Eigentumswohnung .................................................................... .
Hinsichtlich dieser Immobilie wurde durch notariellen Vertrag vom 24. August 1998 (Urkundenrolle Nr. xxx aus 1998 des Notars R. ..................................) folgende Übergabevereinbarung zwischen dem Kläger, seinen Schwiegereltern und seiner Ehefrau, Frau K. ............, getroffen:
Die Übergeber (Schwiegereltern des Klägers) übergeben
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