BFH vom 30.03.1994
IV B 110/93

Kfz-Sachverständiger als Gewerbetreibender (§ 15 EStG)

BFH, vom 30.03.1994 - Aktenzeichen IV B 110/93

DRsp Nr. 1997/8570

Kfz-Sachverständiger als Gewerbetreibender (§ 15 EStG)

Da der zum Kfz-Sachverständigen bestellte Kfz-Handwerksmeister nur in einem geringen Teil Gutachten über Schadensursachen erstellte, hat der BFH einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht abgeholfen und die Revision unter Hinweis auf vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung nicht zugelassen.

Für die Praxis:

Damit war die Freiberufler-Eigenschaft zu versagen, weil der Sachverständige keine dem Ingenieur ähnliche Tätigkeit ausübte.