BFH, Urteil vom 03.04.2001 - Aktenzeichen VII R 7/00
DRsp Nr. 2001/8410
Kfz-Steuer für Ultraleichttraktor
»Ein vierrädriges, offenes, mit Einzelsitz und Motorradlenker ausgestattetes Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 73 km/h ist ein PKW und keine Zugmaschine (LKW).«
Normenkette:
KraftStG § 8 Nr. 2 ;
Gründe:
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