FG Hamburg, Urteil vom 08.08.2012 - Aktenzeichen 2 K 220/11
DRsp Nr. 2012/20278
Kfz-Steuer: Kfz-Steuer bei Tageszulassung
Die Festsetzung einer Mindeststeuer in Höhe eines Monatsbetrages bei der Zulassung eines Kfz nur für einen Tag bei einem anschließenden Export des Kfz nach Frankreich begegnet weder verfassungs- noch unionsrechtlicher Bedenken.
Normenkette:
KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1;
Tatbestand:
Streitig ist die Besteuerung einer Kfz-Tageszulassung.
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