I. Der Kläger und Beschwerdegegner (das Landratsamt) ist seit 1997 Halter eines Kfz, das er dem örtlichen Kreisverband des Roten Kreuzes für Übungs-, Ausbildungs- und Einsatzzwecke im Katastrophenschutz zur Verfügung stellt. Das Landratsamt bezeichnet das Fahrzeug, einen Mercedes-Kastenwagen, als "Zivilschutz-Arzttruppwagen" und hat es an den Seiten und an den hinteren Türen mit einem roten Kreuz auf weißem Grund gekennzeichnet. Außerdem besitzt das Fahrzeug mehrere Blaulichter auf dem Dach.
Das Landratsamt begehrt, von der Kfz-Steuer nach §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|