KG - Urteil vom 09.09.1981 ((1) Ss 277/80 (1/81)) - DRsp Nr. 1996/21794
KG, Urteil vom 09.09.1981 - Aktenzeichen (1) Ss 277/80 (1/81)
DRsp Nr. 1996/21794
»1. Die Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung war in den Jahren 1977 bis 1979 objektiv nicht "pflichtwidrig" i.S. des Straftatbestandes der Steuerhinterziehung.«2. Glaubt der Täter, eine Steuerhinterziehung zu begehen, weil er sich irrtümlich für verpflichtet hielt, Steuererklärungen abzugeben und somit einem Rechtsirrtum im Vorfeld der Verbotsnorm unterlag, so handelt es sich um einen strafbaren Versuch und nicht um ein strafloses Wahndelikt.