BFH - Urteil vom 22.02.2001
VI R 115/96
Normen:
EStG § 32 Abs. 7 § 33a Abs. 1a §§ 33c 53 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 1110

Kinderbetreuung; Neuregelung für die Vergangenheit; Besucherfreibetrag

BFH, Urteil vom 22.02.2001 - Aktenzeichen VI R 115/96

DRsp Nr. 2001/10331

Kinderbetreuung; Neuregelung für die Vergangenheit; Besucherfreibetrag

1. Hinsichtlich Kinderbetreuung und Kindererziehung ist der Gesetzgeber entspr. den Vorgaben des BVerfG nicht verpflichtet, der Verfassung gemäße Neuregelungen auch für die Vergangenheit zu treffen. 2. Die Begrenzung des Freibetrags gem. § 33 a Abs. 1 a EStG zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses (sog. Besucherfreibetrag) auf 600 DM in den VZ 1986 und 1987 war verfassungsgemäß.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 7 § 33a Abs. 1a §§ 33c 53 ;

Gründe:

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde im November 1985 von seiner Ehefrau geschieden. Diese übersiedelte nach der Trennung vom Kläger mit den beiden gemeinsamen Kindern (geboren 1977 und 1981) nach X.